Erster Saarbrücker Mietspiegel

(Pressemitteilung) Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat am Montag, 1. Januar 2024, ihren ersten qualifizierten Mietspiegel veröffentlicht.

Der Saarbrücker Mietspiegel gibt eine Übersicht über die ortsüblichen Nettokaltmieten in Euro je Quadratmeter für nicht preisgebundene Wohnungen in der Landeshauptstadt. Er gilt nicht für mithilfe öffentlicher Förderung erbaute oder sanierte Wohnungen. Der Mietspiegel schafft Transparenz und Rechtssicherheit für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter. Darüber hinaus hilft er in vielen Fällen, gerichtliche Streitigkeiten über Miethöhen zu vermeiden.

Gesetzliche Vorgaben

Nachdem das neue Mietspiegelreformgesetz in Kraft getreten ist, ist es für alle Kommunen ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtend, Mietspiegel zu erstellen und regelmäßig fortzuschreiben. Mit der Veröffentlichung des ersten qualifizierten Mietspiegels erfüllt die Landeshauptstadt diese gesetzliche Vorgabe.

Grundlage für einen qualifizierten Mietspiegel ist, dass er nach anerkannten wissenschaftlichen Methoden erarbeitet wurde und von der Stadt und/oder von Interessenvertretungen der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Mieterinnen und Mieter anerkannt wird.

Beteiligte Akteure und Datengrundlage

Das erfahrene Hamburger Institut FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH hat die Landeshauptstadt im gesamten Erstellungsprozess begleitet und dabei die anerkannte wissenschaftliche Methodik gewährleistet. Zudem haben städtische Fachämter und Experten des lokalen Mietwohnungsmarkts den Prozess in einem Arbeitskreis aktiv unterstützt.

Grundlage für die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmieten sind Daten aus einer breit angelegten Befragung von Mieterhaushalten sowie Vermieterinnen und Vermietern, die von April bis Juni 2023 durchgeführt wurde. Insgesamt sind Daten zu mehr als 5.500 Saarbrücker Wohnungen in die Auswertung eingeflossen, wobei der Datenschutz stets gewährleistet wurde.

Anerkennung durch Arbeitskreis und Beschluss durch den Saarbrücker Stadtrat

Mitte November 2023 haben die im Arbeitskreis Mietspiegel beteiligten Akteure des lokalen Mietwohnungsmarktes per Unterschrift den Mietspiegel anerkannt. Mit dem Mieterbund, der Mieterhilfe sowie Haus & Grund und dem Verband der saarländischen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft haben alle stimmberechtigten Mitglieder des Arbeitskreises dem Saarbrücker Mietspiegel zugestimmt.

Anschließend hat der Stadtrat der Landeshauptstadt Saarbrücken den Mietspiegel in seiner Sitzung am Dienstag, 12. Dezember 2023, beschlossen. Der Mietspiegel der Landeshauptstadt wurde somit qualifiziert und gilt seit dem 1. Januar 2024.

Weitere Informationen

Der Mietspiegel als Download, der Online-Mietspiegel-Rechner sowie weiterführende Informationen stehen unter www.saarbruecken.de/mietspiegel zur Verfügung.

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